Haftungsfrage

Stefan Peters Stefan.Peters at Skolelinux.de
Tue Sep 15 18:02:03 CEST 2009


Hallo Michael,

diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt.
Ich habe mal gehört, das Verträge aufgrund einer vom Provider 
identifizierbaren IP erfüllt werden mußten. Einige Schulen haben wohl 
das so geregelt, dass erst ein Paßwort eingegeben werden muß, bevor der 
Webbrowser genutzt werden kann.
Ich persönlich zähle mehr auf den gesunden Menschenverstand. 
Medienkompetenz muß anerzogen und gelebt werden. Zusätzlich erfolgt für 
unsere Schüler (private Berufsschule) eine urkundliche Belehrung, daß 
sie sich an die Gesetze Deutschlands zu halten haben.
Bisher ging es gut. Möge es so bleiben. (Freier WLAN-Zugang wird auch 
sehr interessant:-)))

Gruß
Stefan



Michael Ulex schrieb:
> Hallo zusammen,
> wenn ein Schüler von einem Rechner im Rechnerraum aus einen Vertrag 
> zum Downloaden einer Datei schließt und aufgrund falscher Angaben 
> nicht gefunden werden kann, kann dann der Anbieter den fälligen Betrag 
> bei der Schule einfordern? Muss ich verhindern, dass so etwas 
> vorkommt, z. B. durch permanentes Beobachten des Internetverkehrs?
> Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern wüsste nur 
> gerne, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat.
>
> Danke und herzliche Grüße
> Michael
>


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