Haftungsfrage

Jochen Breuer (ed-media) breuer at ed-media.com
Thu Nov 26 16:54:06 CET 2009


Am 15.09.09 23:53, schrieb Volker Dirr:
>> Hallo zusammen,
>> wenn ein Schüler von einem Rechner im Rechnerraum aus einen Vertrag zum
>> Downloaden einer Datei schließt und aufgrund falscher Angaben nicht
>> gefunden werden kann, kann dann der Anbieter den fälligen Betrag bei der
>> Schule einfordern? Muss ich verhindern, dass so etwas vorkommt, z. B.
>> durch permanentes Beobachten des Internetverkehrs?
>> Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern wüsste nur gerne,
>> ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat.
>>
>> Danke und herzliche Grüße
>> Michael
>>
>>      
> Sehr analog dazu ist:
> "Wenn ein Kind vom Telefon der Eltern aus einen Vertrag auf Namen der
> Eltern schließt...".
> "Wenn mein Nachbar schriftlich (per Post) einen Vertrag unter meinen
> Namen abschließt..."
> Und so ein Vertrag gilt (wenn ich wichtig informtiert bin) ganz klar nicht.
> Es wäre (aus meiner Sicht) lachhaft wenn so ein Vertrag gelten würde.
>
> Gruß
> Volker
>
>
>    
Hallo,

ja, solche Verträge sind meines Wissens nach nicht gültig. Grundsätzlich 
kann ein Vertrag nur wissentlich und willentlich geschlossen werden. 
Auch Schweigen ist im Privatbereich (denn in der Regel ist man kein 
Kaufmann) nicht als konkludenten Handlung zu werten. Also, ich würde mir 
da keine allzu großen Sorgen machen.

Viele Grüße

Jochen


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